Die Regierung des Yascwischen Reiches ermöglicht es hiermit allen freien Nationen, die Einrichtung sowie den Austausch ständiger diplomatischer Vertretungen zu beantragen.
Die Anfragen sind an den Diplomatischen Stab des Ministeriums für Auswärtiges zu richten. Dieser teilt den ausländischen Repräsentanten ein Botschaftsgebäude zu.
Die Anfragen sind an den Diplomatischen Stab des Ministeriums für Auswärtiges zu richten. Dieser teilt den ausländischen Repräsentanten ein Botschaftsgebäude zu.