Internationaler Strafgerichtshof
Der Internationale Strafgerichtshof wurde durch das Statut von Mappel 1951 geschaffen.
Er ist zuständig für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen der Aggression. Das letztgenannte Delikt ist erst im Jahr 2013 zu dem Statut hinzugefügt worden und wird erst noch vollständig implmentiert. Seinen Sitz hat der Strafgerichtshof im gleichen Gebäudekomplex wie der Internationale Gerichtshof in Empire Bay, Redonien.
Der IStGH ersetzt nicht die nationalen Strafgerichte und kann auch keine Verfahren der nationalen Strafgerichtsbarkeit überprüfen oder überstimmen. Der IStGH ergänzt vielmehr die innerstaatliche Gerichtsbarkeit bei der Verfolgung sogenannter Völkerrechtsverbrechen. Die bedeutsamsten Grundsätze für die Tätigkeit des IStGH sind nach dem Statut von Mappel:
Er ist zuständig für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen der Aggression. Das letztgenannte Delikt ist erst im Jahr 2013 zu dem Statut hinzugefügt worden und wird erst noch vollständig implmentiert. Seinen Sitz hat der Strafgerichtshof im gleichen Gebäudekomplex wie der Internationale Gerichtshof in Empire Bay, Redonien.
Der IStGH ersetzt nicht die nationalen Strafgerichte und kann auch keine Verfahren der nationalen Strafgerichtsbarkeit überprüfen oder überstimmen. Der IStGH ergänzt vielmehr die innerstaatliche Gerichtsbarkeit bei der Verfolgung sogenannter Völkerrechtsverbrechen. Die bedeutsamsten Grundsätze für die Tätigkeit des IStGH sind nach dem Statut von Mappel:
- Der Gerichtshof kann nur dann strafverfolgend tätig werden, wenn Staaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, eine bestimmte schwere Straftat ernsthaft zu verfolgen.3
- Voraussetzung für die Ausübung der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs ist, dass entweder der Staat, in dessen Hoheitsgebiet sich das Verbrechen ereignet hat, oder der Staat, dessen Staatsangehörigkeit der mutmaßliche Täter besitzt, Vertragsstaat des Statut von Mappel ist oder dieser Staat die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs anerkannt hat.3
- Der Strafgerichtshof wird entweder aufgrund der Unterbreitung einer Situation an den Strafgerichtshof durch einen Vertragsstaat, einer Verweisung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Staaten oder au fgrund eigener Initiative des Chefanklägers tätig.3
Richter am Internationalem Strafgerichtshof:
Herr Mai Qui Phuoc (Kusari)
Herr Kalle Blomkvist (Warägien)
Herr Gyuszi Havasi (Wolkowien)
Frau Carmen Ramirez de Ciradá (Alanien)
Herr tur br Di Am (kaohthom)
Chefanklägerin:
Frau Fareeha Hidayah (Ehrastan)
Nicht-Unterzeichner des Statut:
Statut von Mappel
Herr Mai Qui Phuoc (Kusari)
Herr Kalle Blomkvist (Warägien)
Herr Gyuszi Havasi (Wolkowien)
Frau Carmen Ramirez de Ciradá (Alanien)
Herr tur br Di Am (kaohthom)
Chefanklägerin:
Frau Fareeha Hidayah (Ehrastan)
Nicht-Unterzeichner des Statut:
Statut von Mappel
1Wird beim Eintritt in die VS automatisch unterzeichnet, es sei denn, es wird anders angegeben. Ein Austritt aus der VS ist nicht gleichbedeutend mit einem Austritt aus dem ISTGH
3Zitat: auswaertiges-amt.de

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